Digitalmarketing-Beratung Engeln

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Digitalmarketing-Dienstleistungen

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Digitalmarketing-Beratung Engeln (nachfolgend „Dienstleisterin“)  und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Sie sind integraler Bestandteil jedes Vertrags, Angebots oder jeder Auftragsbestätigung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Dienstleisterin hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2. Vertragsschluss: Der Vertrag kommt zustande, wenn das Angebot der Dienstleisterin vom Kunden schriftlich (per E-Mail oder Unterschrift) angenommen wird und die Dienstleisterin die Auftragsbestätigung erteilt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

1.3. Vertragstyp: Je nach Angebot handelt es sich entweder um einen Dienstvertrag mit laufender Betreuung (unbestimmte Zeit) oder um einen Werk-/Dienstvertrag für ein Einzelprojekt (befristet). Die jeweilige Art ist im Angebot explizit gekennzeichnet und geht diesen AGB vor.

1.4 Einbeziehung: Die AGB werden Bestandteil jedes Vertrages, wenn sie dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt wurden und der Kunde nicht widerspricht. Bei wiederkehrenden Geschäften gelten die AGB auch für Folgeaufträge.

1.5 Änderungen: Die Dienstleisterin kann die AGB mit 4-wöchiger Frist ändern. Der Kunde kann innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung widersprechen. Andernfalls gelten die neuen AGB.

2. Vertraulichkeit

2.1 Gegenstand der Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Daten, Unterlagen, Zugänge und sonstige vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen der Vertragsbeziehung erhalten, streng vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere:

  • Kundendaten (z. B. Zielgruppenanalysen, Budgetpläne, Kampagnenstrategien).
  • Technische Informationen (z. B. Zugänge zu Werbekonten, CMS, Tracking-Tools).
  • Betriebsinterne Abläufe (z. B. Arbeitsmethoden, Tools, Prozesse der Dienstleisterin).
  • Ergebnisse von Audits oder Analysen (z. B. SEO-Audits, Wettbewerbsanalysen).

2.2 Dauer der Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeitspflicht gilt unbefristet, auch nach Beendigung des Vertrages.

2.3 Ausnahmen: Die Vertraulichkeitspflicht entfällt für Informationen, die:

  • bereits öffentlich bekannt sind oder später öffentlich bekannt werden, ohne dass dies auf eine Pflichtverletzung zurückzuführen ist.
  • von Dritten rechtmäßig an die empfangende Partei weitergegeben wurden.
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen (z. B. gegenüber Behörden).

2.4 Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte (z. B. Subunternehmer, Mitarbeiter) ist nur zulässig, wenn:

  • Die Dienstleisterin den Kunden vorab schriftlich informiert und dieser zustimmt.
  • Der Dritte ebenso zur Vertraulichkeit verpflichtet ist.
  • Die Weitergabe für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist (z. B. an Hosting-Anbieter für technische Umsetzung).

3. Leistungsumfang und Exklusivität und operative Trennung

3.1. Mehrmandantenfähigkeit der Dienstleisterin: Der Kunde erkennt an, dass die Dienstleisterin ihre Dienstleistungen parallel für mehrere Kunden erbringt. Es besteht kein Anspruch auf Exklusivität der Dienstleisterin oder auf eine Sperrung für Wettbewerber.

3.2 Keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit Dritten: Der Kunde ist frei, weitere Dienstleister zu beauftragen. Die Dienstleisterin ist weder zur Koordination mit Dritten noch zur Übernahme der Verantwortung für deren Leistungen verpflichtet. Leistungen erfolgen ausschließlich in eigener Verantwortung. Eine Mitwirkung an der Arbeit Dritter oder die Korrektur von Fehlern Dritter ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

3.3. Operative Exklusivität pro Kanal (Single Point of Control): Für die von der Dienstleisterin betreuten Kanäle (z. B. SEA, SEO, Social Media Ads) ist die Dienstleisterin der einzige Berechtigte zur aktiven Steuerung und Optimierung.

Der Kunde verpflichtet sich, keine eigenen Mitarbeiter oder weiteren Dienstleister mit der aktiven Bearbeitung derselben Kanäle zu beauftragen.

Eigenmächtige Eingriffe des Kunden oder Dritter (z. B. Änderung von Keywords, Budgets, Targeting, Landingpages) ohne Abstimmung gelten als Mitverschulden. Die Dienstleisterin haftet nicht für negative Performance-Effekte daraus und ist berechtigt, die Betreuung einzustellen, bis der Zustand wiederhergestellt ist.

3.4. Koordination bei gemischten Zuständigkeiten: Beauftragt der Kunde für andere Kanäle andere Dienstleister, obliegt die Koordination der Kommunikation und die Vermeidung widersprüchlicher Strategien allein dem Kunden. Die Dienstleisterin ist nicht verpflichtet, die Arbeit Dritter zu korrigieren. Änderungen an Schnittstellen (z. B. Landingpages) durch Dritte müssen der Dienstleisterin vorab zur Prüfung vorgelegt werden.

3.5. White-Label-Option: Eine Weitergabe der Leistungen an Endkunden unter dem Namen des Kunden (White-Label) ist nur zulässig, wenn dies im Angebot ausdrücklich als „White-Label-Leistung“ gekennzeichnet ist.

3.6. Projektmanagement (Sonderregelung): Projektmanagement-Leistungen werden nur erbracht, wenn sie im Angebot ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

  • Rolle: Die Dienstleisterin koordiniert im Rahmen des PM die operativen Abläufe (Termine, Kommunikation, Briefings) zwischen dem Kunden und anderen vom Kunden beauftragten Dienstleistern.
  • Keine Prüfpflicht: Die Dienstleisterin ist nicht verpflichtet, die Inhalte, Daten oder Leistungen anderer Dienstleister auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit zu prüfen. Sie behandelt diese als vom Kunden genehmigt und weiterzuleiten.
  • Ausnahme bei offensichtlichen Fehlern: Eine Haftung besteht nur, wenn der Dienstleisterin ein offensichtlicher und schwerwiegender Fehler (z. B. offensichtliche Rechtsverstöße, technische Unmöglichkeiten), der ihr unmittelbar bekannt geworden ist, dennoch ohne Hinweis an den Kunden weitergeleitet wird. Für Fehler, die nicht sofort erkennbar sind oder eine fachliche Prüfung durch Spezialisten erfordern, besteht keine Haftung.
  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung der Dienstleisterin für PM-Leistungen beschränkt sich auf nachweisbare Fehler in der eigenen Koordinationsleistung (z. B. Nicht-Weiterleitung eines Briefings). Für Schäden, die durch andere Dienstleister verursacht werden, haftet die Dienstleisterin nicht.

4. Beratung, Umsetzung und Ergebnisverantwortung

4.1. Keine Erfolgsgarantie: Die Dienstleisterin erbringt ihre Leistungen (Beratung, Strategie, Umsetzung) entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang. Eine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg, bestimmte Umsatzzahlen, Rankings oder andere geschäftliche Ergebnisse wird ausdrücklich nicht übernommen. Der Kunde trägt das volle unternehmerische Risiko der Umsetzung und der Marktentwicklung.

4.2. Datenbasis und Eingangsdaten: Die Qualität der Beratung und der Erfolg der Umsetzung hängen maßgeblich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten, Zugänge und Budgets ab. Die Dienstleisterin ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Daten auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Sie behandelt diese als vom Kunden genehmigt und weiterzuleiten. Die Dienstleisterin haftet nicht für Fehler oder negative Folgen, die auf unvollständigen, falschen oder irreführenden Angaben des Kunden beruhen (z. B. falsche Tracking-Daten, technische Probleme der Website).

4.3. Umsetzung durch Dritte: Soweit die Umsetzung durch den Kunden oder Dritte erfolgt, haftet die Dienstleisterin nicht für Fehler bei dieser Umsetzung.

4.4. Eigene Umsetzung: Soweit die Dienstleisterin die Umsetzung selbst vornimmt, handelt sie nach ihrem fachlichen Ermessen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Kunden.

  • Tool-Auswahl: Die Dienstleisterin wählt Methoden und Tools nach fachlicher Einschätzung. Stabilität, Kosteneffizienz und Passgenauigkeit haben Vorrang vor der bloßen Aktualität. Eine Verpflichtung zur Nutzung der jeweils neuesten Technologie besteht nicht.
  • Plattform-Sanktionen: Die Dienstleisterin haftet nicht für Sanktionen, Sperrungen oder Performance-Einbußen, die durch Algorithmus-Updates, automatisierte Plattform-Prüfungen oder nachträgliche Richtlinienänderungen der Werbenetzwerke (Google, Meta, Microsoft) verursacht werden, sofern die Umsetzung zum Zeitpunkt der Durchführung den damals bekannten Regeln entsprach.
  • Inhaltliche Verantwortung: Der Kunde stellt sicher, dass die umgesetzten Inhalte (Landingpages, Bilder, Texte) rechtlich einwandfrei sind. Die Dienstleisterin haftet nicht für Sanktionen, die auf rechtswidrigen Inhalten des Kunden beruhen.

5. Mitwirkungspflichten und Freigaben 

5.1. Allgemeine Mitwirkung: Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Zugänge, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

5.2. Strategische Freigaben: Die Dienstleisterin ist auf die schriftliche Freigabe des Kunden für strategische Weichenstellungen angewiesen (z. B. Budget, Kanalwahl, initiale Inhalte, Kampagnenstruktur). Diese Freigaben dienen der Festlegung des Ergebnisses und begründen keine Weisungsbefugnis hinsichtlich Art, Weise, Ort oder Zeit der Ausführung.

5.3. Operative Autonomie: Für die tägliche Umsetzung, Optimierung und das Management der bereits freigegebenen Strategien bedarf es keiner weiteren Freigaben. Die Dienstleisterin ist befugt, eigenständig operative Maßnahmen (Gebote, Keywords, A/B-Tests) durchzuführen. Der Kunde verzichtet auf eine Freigabe für jede einzelne operative Änderung.

5.4. Rechtsfolgen bei fehlender Freigabe: Bei ausstehender Freigabe ist die Dienstleisterin berechtigt, die Leistung auszusetzen und ist nicht zur Erbringung verpflichtet. Fristen verlängern sich entsprechend. 4.5. Fiktion der Freigabe: Für Freigaben setzt die Dienstleisterin eine Frist von in der Regel 5 Werktagen. Wird innerhalb dieser Frist keine schriftliche Ablehnung erhoben, gilt die Freigabe als erteilt. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Umsetzung.

5.6. Rügepflicht: Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden schriftlich zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als abgenommen.

6. Werbebudget und Kosten 

6.1. Die Dienstleisterin erbringt nur Beratungs- und Managementleistungen. Das Mediabudget wird nicht von der Dienstleisterin getragen.

6.2. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Finanzierung und Zahlung an die Plattformen.

6.3. Budget-Änderungen: Das Budget wird abgestimmt. Eine einseitige, nicht abgestimmte Änderung durch den Kunden ist untersagt. Eine Kürzung, die die Performance beeinträchtigt, liegt nicht in der Verantwortung der Dienstleisterin und begründet keinen Mangel. Die Dienstleisterin ist berechtigt, die Optimierung bei unzureichendem Budget einzustellen.

7. Eigentum an Konten und Daten 

7.1. Werbekonten sind Eigentum des Kunden.

7.2. Der Kunde erhält vollen Zugriff. Nach Vertragsende sind Zugänge und Daten herauszugeben. Der Kunde ist für die weitere Sicherung verantwortlich.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1. Vergütung erfolgt gemäß Angebot (Pauschale, Stundensatz oder Projektsumme).

8.2. Laufende Verträge: Monatliche Rechnung, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

8.3. Projektverträge: Gemäß Meilenstein- oder Abrechnungsmodell.

8.4. Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen (5 % über Basiszinssatz) und Recht zur Leistungseinstellung.

8.5. Vorschüsse werden angerechnet.

4.5. Keine Rechtsberatung: Die Dienstleisterin erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche Aspekte werden nur aus fachlicher Marketing-Sicht beleuchtet. Der Kunde wird für rechtliche Prüfungen an qualifizierte Rechtsanwälte verwiesen.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

9.1. Die Dienstleisterin bleibt Urheberin aller Werke.

9.2. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht.

9.3. White-Label: Nur bei ausdrücklicher Kennzeichnung im Angebot darf der Kunde die Werke unter eigenem Namen weitergeben. Ohne Kennzeichnung ist eine Weitergabe an Dritte oder Entfernung der Urheberkennzeichnung untersagt.

9.4. Eine Weitergabe an Dritte (außer Endkunden) bedarf der schriftlichen Zustimmung.

10. Haftung

10.1. Unbeschränkte Haftung: Die Dienstleisterin haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.2. Begrenzte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe der vereinbarten Gegenleistung (bei laufenden Verträgen: monatliche Pauschale; bei Projekten: Projektsumme) begrenzt, maximal jedoch auf 300.000 EUR.

10.3. Ausschlussgründe: Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die auf unrichtigen Weisungen, fehlender Mitwirkung des Kunden, einseitigen Budgetänderungen, falschen Eingangsdaten oder externen Faktoren (z. B. Algorithmus-Updates, Plattform-Sanktionen, Gesetzesänderungen) beruhen. Dies gilt auch, wenn die Dienstleisterin die Umsetzung selbst vorgenommen hat. Im Falle der White-Label-Nutzung haftet die Dienstleiterin nicht für Ansprüche Dritter, die aus der Nutzung der Werke durch den Kunden entstehen.

11. Datenschutz 

11.1. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO.

11.2. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) als integraler Bestandteil.

12. Laufzeit und Kündigung

12.1. Dauer: Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung/Auftragsbestätigung und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern im Angebot keine Befristung vereinbart wurde.

12.2. Ordentliche Kündigung: 4 Wochen zum Monatsende. Bei befristeten Projekten ist eine Kündigung vor Ablauf ausgeschlossen (außer wichtigem Grund).

12.3. Außerordentliche Kündigung: Fristlos bei wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug > 14 Tage, grobe Pflichtverletzung, Insolvenz).

12.4. Vergütung bei Beendigung: Bei vorzeitiger Beendigung sind alle bis dahin erbrachten Leistungen (inkl. Teilleistungen, Vorarbeiten) vollumfänglich vergütungspflichtig. Der Kunde kann sich nicht auf das Nichterreichen eines Gesamtergebnisses berufen. Vorschüsse werden angerechnet. Bei normalem Ende gelten die vereinbarten Modalitäten.

12.5. Herausgabe: Daten und Zugänge sind nach Beendigung herauszugeben.

13. Schlichtungsklausel

13.1 Außergerichtliche Streitbeilegung: Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen wurden, oder aus den AGB selbst verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben.

13.2 Schlichtungsverfahren: Scheitert eine direkte Einigung, können beide Parteien ein Schlichtungsverfahren bei einer anerkannten Schlichtungsstelle (z. B. Schlichtungsstelle für den digitalen Wirtschaft bei der DIHK) einleiten.

Die Kosten des Schlichtungsverfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.

13.3 Keine Verpflichtung zur Schlichtung: Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist freiwillig und schränkt das Recht ein, sofort Klage einzureichen, nicht ein.

13.4 Fortsetzung des Vertrages während der Schlichtung: Während eines laufenden Schlichtungsverfahrens bleiben beide Parteien zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verpflichtet, sofern nicht eine einstweilige Regelung getroffen wird.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Änderungen bedürfen der Schriftform.

14.2. Gerichtsstand ist der Sitz der Dienstleisterin.

14.3. Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags nicht.

Letzte Aktualisierung 25.06.2026